Kurzzeitpflege und Solitäre Kurzzeitpflege
Auch wenn Sie als pflegender Angehöriger aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen verhindert sind, muss das kein Problem darstellen, denn wir bieten Ihnen eine Verhinderungspflege, die Sie mit finanzieller Unterstützung der Pflegekasse in Anspruch nehmen können. Zusätzlich zur Verhinderungspflege haben Sie jährlich Anspruch auf finanzielle Unterstützung für eine Kurzzeitpflege. So können pflegende Angehörige ihren verdienten Urlaub mit der nötigen Entlastung genießen.
Auch können Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt von uns aufgenommen werden, um die Rückkehr in die häusliche Umgebung mit dem Ziel einer anschließenden, möglichst selbstständigen Lebensführung vorzubereiten oder Wartezeiten auf eine Rehamaßnahme zu überbrücken.
Hierzu bieten wir Ihnen unsere Solitäre Kurzzeitpflege an. Dieser Bereich umfasst 15 Einzelzimmer und ist daher etwas kleiner gestaltet, als unsere normalen Wohnbereiche.
Sie haben sich noch nicht festgelegt und möchten das Wohnen in unserem Seniorenhaus erst einmal ausprobieren? Auch das ist kein Problem! Sprechen Sie uns gerne an.
Ihre Angehörigen sind in der gemütlichen, familiären Atmosphäre unseres Seniorenhauses bestens aufgehoben. Dabei gilt für sie selbstverständlich das gleiche Angebot wie für unsere dauerhaften Bewohner.
»Pflege heißt für uns Vertrauen.«